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Abschluss einer Ausbildung an einem von der BAFM anerkannten Institut


Nach Abschluss einer Ausbildung an einem von der BAFM anerkannten Institut mit insgesamt mindestens 220 Stunden, können Sie die lizenzierte Mitgliedschaft beantragen, wenn Sie fünf supervidierte eigene Mediationsfälle bei Ihrem ausbildenden Institut vorgelegt haben.

Mindestens zwei Fälle sollen vollständig dokumentiert sein; von diesen zwei Fällen endet mindestens ein Fall mit Memorandum bzw. einer Vereinbarung. Ein Fall muss aus dem Bereich Familie sein und auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte behandeln.

Bitte sprechen Sie über die Art und Weise der Dokumentation direkt mit Ihrem ausbildenden Institut.