Die fünf Mediationsverbände Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM), Bundesverband Mediation e.V.(BM), Bundesverband für Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt e.V. (BMWA), Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM), Deutsches Forum für Mediation e.V. (DFfM) haben im Qualitätsverbund Mediation (QVM) Grundlagen für eine einheitliche, mindestens 220 Zeitstunden umfassende Mediationsausbildung entwickelt. Im Standard QVM ist die Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) auf der Grundlage des Mediationsgesetzes integriert worden. Im Interesse der Vereinheitlichung des Berufsbildes des Mediators / der Mediatorin und damit der zunehmenden Akzeptanz der Mediation als gesellschaftlich relevante friedensstiftende Konfliktbearbeitungsmethode, hat die BAFM beschlossen, den von der QVM entwickelten Ausbildungsstandard und damit zugleich die ZMediatAusbV inhaltlich wiederum in ihre Ausbildungsordnung zu integrieren. Die zeitlichen Vorgaben des QVM-Standards lassen Raum für die Spezifika der Familienmediation sowie deren Grundlagen, nämlich die Verknüpfung der Beziehungs-, Sach- und Gestaltungsebene.
I. Ziel und Gegenstand der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmenden zu einer qualifizierten und fundierten Ausübung der Familienmediation und Mediation in anderen Feldern zu befähigen.
Grundlage für diese Ausbildungsordnung und das Berufsbild von Mediator*innen BAFM sind die Richtlinien der BAFM für Mediation in Familienkonflikten, der Standard QVM, das Mediationsgesetz und die Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediator*innen (ZMediatAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Familienmediation zielt auf die Regelung familiärer Konflikte, Krisen und Probleme (1.), Mediation in anderen Feldern auf die beziehungsorientierte Regelung anderer Probleme und Konflikte (2.)
1. Familienmediation
Familienmediation ist der Kernbereich der Ausbildung. Sie geht von einem weiten Verständnis von „Familie“ aus und unterstützt Familien unter anderem
a) bei Gestaltung von Beziehungen, Trennung und Scheidung
b) in Kindschaftskonflikten
c) bei Geschwisterkonflikten und transgenerationalen Prozessen z.B. im Zusammenhang mit Erben, Pflege und Betreuung
d) in Familienunternehmen und bei Nachfolgeregelungen
e) mittels kooperativer Praxis speziell in Familienkonflikten
unter Beachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Anregungen der BAFM-Fachgruppen.
2. Mediation in anderen Mediationsbereichen
Die Ausbildung von Mediator*innen in BAFM-Ausbildungsinstituten befähigt darüber hinaus auch zu Mediation in anderen Arbeitsfeldern, wie z.B. Teams und Gruppen, Arbeit und Wirtschaft, Nachbarschaft und Gemeinwesen. Die Ausbildung basiert auf dem beziehungs- und prozessorientierten Mediationsansatz. Sie geht von dem Verständnis aus, dass das Konfliktverhalten in der Familie gelernt und auf andere Lebensbereiche übertragen wird, Mediation nach den Regeln der Familienmediation daher auch außerhalb des Familienkontextes erfolgreich ausgeübt werden kann.
II. Gestaltung der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in Form kontinuierlich zusammenarbeitender Gruppen (gruppenprozessorientiertes Modell) und kann nach den ersten 130 Stunden auch in Form eines Bausteinsystems erfolgen (Modulsystem).
Sie besteht aus mindestens 220 Zeitstunden in Form und Umfang von
1. Seminaren inkl. phasen- und themenspezifischen Rollenspielen und deren Reflexion
2. Supervisionen und Praxisreflexionen im Umfang von mindestes 20 Stunden
3. Hospitation / Intervision / eigenständige Gruppenarbeit im Umfang von 20 Std.
Die Ausbildung wird in der Regel interdisziplinär und im Teamteaching durchgeführt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Möglichkeit, bereits während der Ausbildung mediative Techniken einzusetzen. Hierfür haben die Teilnehmenden selbst Sorge zu tragen.
Über die Aufnahme entscheidet verantwortlich gegenüber der BAFM das Ausbildungsinstitut.
Die Lerninhalte umfassen alle im Standard QVM und auch in der ZMediatAusbV benannten Lernziele, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird.
In der Ausbildung zum Mediator, zur Mediatorin BAFM wird besonders Wert gelegt auf die Vermittlung von speziellen Fähigkeiten für Familienmediation nach den Richtlinien der BAFM für die Mediation in Familienkonflikten.
Dazu gehören insbesondere die Entwicklung der Haltung von BAFM Mediator*innen und spezifische Inhalte für Familienmediation wie
o teilnehmende Neutralität, „Allparteilichkeit“
o Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Konfliktbeteiligten in ihrer Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit
o Verhandlungsführung vom positionellen zum interessengerechten Verhandeln
o Akzeptanz der Unterschiedlichkeit der Sichtweisen und Interessen der Konfliktbeteiligten
o Strukturierung der verschiedenen Inhalte und Themen der Mediation
o Umgang mit unterschiedlichen Machtverhältnissen auf der Beziehungs- und Ressourcenebene
o inhaltliche Erweiterung des Entscheidungsraumes
o die Rolle des Rechtes in der Mediation
o Kultursensibilität
o Besonderheiten der Co-Mediation
Die Ausbildung in Familienmediation soll darüber hinaus auch Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
o zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Entwicklungsphasen in die Mediation
o zu den Grundlagen der Paar-, Familien- sowie Trennungsdynamik
o für ein systemisches Verständnis von Familie
o über Genogrammarbeit
o zu psychodynamischen Vorgängen in der Krise, bei Konflikt, Trennung, Gewalt, Sucht, Traumata etc.
o zu rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Familien-, Verfahrens- und Sozialrecht
o zum kultursensiblen Umgang mit allen Formen von Familie
o zum Umgang mit „verordneter“ Mediation
o zu Einzelgesprächen und mediativer Einzelberatung
In einer vertiefenden Ausbildung in Familienmediation sollen über die Inhalte im Kernbereich der Mediation nach ZMediatAusbV hinaus die Fähigkeiten zur Erweiterung des kommunikativen und methodischen Spektrums für die Familienmediation und die notwendigen interdisziplinären Grundkenntnisse auf psychologischen, sozialwissenschaftlichen und rechtlichen Gebieten vermittelt werden.
Dabei sollen Ausbildungsinhalte von mindestens zwei der nachfolgenden Spezialgebiete absolviert werden:
a) Kinder in der Mediation
b) Mediation bei Trennung und Scheidung sowie Gestaltung von Partnerschaften
c) Mediation rund ums Erben
d) Elder Mediation
e) Familienunternehmen
1. Für die Lizenzierung vorzulegende Nachweise:
Die für die Lizenzierung vorzulegenden Nachweise sind QVM und der ZMediatAusbV zu entnehmen. Darüber hinaus gilt für die Lizenzierung als Mediatorin BAFM:
a) Zwei Fälle sind zu dokumentieren.
Diese können entweder Teil der 5 supervidierten Fälle sein oder andere. Von den beiden Fällen muss mindestens ein Fall mit Memorandum bzw. einer Vereinbarung geendet haben. Mindestens ein dokumentierter Fall muss aus dem Bereich Familie stammen und sowohl wirtschaftliche als auch juristische Aspekte beinhalten. Dieser Fall muss prozesshaft, mindestens über 4 Sitzungen, bearbeitet worden sein. Sollte ein Fall nicht mit einem Memorandum bzw. einer Vereinbarung abgeschlossen worden sein, tritt an dessen Stelle eine ausführliche Reflexion, aus welchen Gründen die Mediation nicht zu einer Vereinbarung geführt hat. Die Dokumentation dieser beiden Fälle unterliegt keiner zeitlichen Befristung.
Die Dokumentation zeichnet die einzelnen Sitzungen nach und bezieht sich hierbei auf die Fakten einschließlich der vorläufigen Teilergebnisse. Des Weiteren beinhaltet sie eine Analyse der Konfliktdynamik der Beteiligten. Dies schließt die Beurteilung der Indikation des Mediationsverfahrens zum aktuellen Zeitpunkt mit ein. Darüber hinaus ist die persönliche Reaktion der Mediatorin, des Mediators auf die Konfliktdynamik darzustellen und zu reflektieren. Die Hypothesenbildung und -reflexion im Mediationsprozess sowie offene Fragen und Planung der jeweils nächsten Schritte sind zu beschreiben.
Co-Mediation wird dann anerkannt, wenn ein*e Co-Mediator*in die Mediation verantwortlich mitgestaltet hat. Die jeweilige Dokumentation muss die eigene Sichtweise der/des jeweils Dokumentierenden erkennen lassen. Dabei ist jeweils in eigenständiger ausführlicher Reflexion deutlich zu machen, worin der eigene Anteil bestand, wo Ergänzungen und auch unterschiedliche Sichtweisen der Co-Mediator*innen auf den Konflikt und damit den Ablauf des Prozesses aufgetreten sind und wie hiermit umgegangen wurde.
b) Die Anerkennung der Richtlinien der BAFM zur Familienmediation.
2. Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
a) Die Lizenzierung erfolgt auf Antrag bei dem jeweiligen Ausbildungsinstitut. Dem Antrag sind die Nachweise über die Ausbildung (Ziffer V. 1) beizufügen.
b) Über den Antrag entscheidet eine Lizenzierungskommission, die aus mindestens zwei Personen besteht, die lizenzierte Mitglieder der BAFM und Mitglied verschiedener Ausbildungsinstitute sein müssen. Auf die interdisziplinäre Zusammensetzung ist zu achten. Die Lizenzierungskommissionen bilden sich auf Nachfrage einer antragstellenden Person und sie dokumentieren ihre Entscheidung für den Ausbildungsbeirat und gegenüber dem Vorstand der BAFM.
Seminare oder Supervisionen der von der BAFM anerkannten ausländischen Institutionen und Trainer*innen können in die Ausbildung der deutschen anerkannten Ausbildungsinstitute integriert werden.
Für den Fall, dass der Kernbereich der Ausbildung von ausländischen, von der BAFM anerkannten Institutionen bzw. Trainer*innen vermittelt worden ist, können sich die Teilnehmenden an ein von der BAFM anerkanntes Ausbildungsinstitut wenden, das bereit ist, die Ausbildung im Kernbereich insoweit zu verantworten und dafür Sorge zu tragen, dass fehlende Ausbildungsteile, wie z.B. die Vermittlung der Rahmenbedingungen und des Rechtes sowie Supervision und Fallbegleitung ergänzt werden können. Dieses Institut ist dann auch für die Lizenzierung zuständig.
Auf die Obliegenheit zur regelmäßigen Fortbildung und Supervision nach den Richtlinien der BAFM auch nach Abschluss der Ausbildung wird hingewiesen.
November 2025