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Mentorenverfahren


Haben Sie eine andere als die BAFM-Ausbildung abgeschlossen, sollten Sie – wie die BAFM-Absolvent/innen – folgende Eingangsvoraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder eine vergleichbaren Qualifikation; sowie zwei Jahre praktischer Berufserfahrung im Umgang mit Menschen (entsprechend der BAFM-Satzung),
  • mindestens 120 Stunden Präsenz-Mediations-Ausbildung,

Mit diesen Voraussetzungen können Sie die Aufnahme in das BAFM-Mentorenverfahren beantragen. Im Mentorenverfahren werden Sie durch ein von Ihnen gewähltes BAFM-Institut individuell hinsichtlich Art und Umfang einer Nachqualifizierung betreut.
Innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung sollen die Voraussetzungen für den Abschluss des Mentorenverfahrens und damit für die Lizensierte Mitgliedschaft erfüllt sein.

Von den Kandidat/innen müssen nach Abschluss des Mentorenverfahrens erbracht sein:

A. Insgesamt mindestens 220 Stunden Mediations-Ausbildung entsprechend den Ausbildungsrichtlinien der BAFM https://www.bafm-mediation.de/ausbildung/ausbildungsrichtlinien/ausbildungsordnung-der-bafm-fur-familien-mediation/

1.  Abschluss einer qualifizierten Mediationsausbildung von mindestens 120 Zeitstunden in einer festen Ausbildungsgruppe;
2. Vertiefung in der Feldkompetenz „Familie“ an einem anerkannten BAFM Instituts durch

  • 80 Stunden Ausbildung mit dem Schwerpunkt Familienmediation in einer festen Ausbildungsgruppe oder
  • 60 Stunden Ausbildung mit dem Schwerpunkt Familienmediation in einer festen Ausbildungsgruppe sowie 20 Stunden Mitarbeit in einer BAFM Fachgruppe oder
  • 80 Stunden Ausbildung mit dem Schwerpunkt Familienmediation, ohne dass diese in einer festen Ausbildungsgruppe absolviert werden müssten sowie Nachweis von 40 Stunden Erfahrung in Gruppendynamik (z.B. durch Teilnahme an T-Gruppe).

3. Die Vertiefung in der Feldkompetenz „Familie“ kann auch bei einem anderen Ausbildungsinstitut erfolgt sein. In diesem Fall wird ein von der BAFM anerkanntes Institut ein Gespräch mit dem/r Antragsteller/in führen, um eventuellen Nachschulungsbedarf zu erörtern.
4. Die Vertiefung in der Feldkompetenz „Familie“ gemäß vorstehender Ziff. 2 muss mindestens 15 Stunden ausbildungsbegleitende Supervision umfassen.

B. Fünf supervidierte Fälle. Mindestens zwei der Fälle müssen ausführlich dokumentiert werden. Von diesen zwei Fällen endet mindestens ein Fall mit Memorandum bzw. einer Vereinbarung. Ein Fall muss aus dem Bereich Familie sein und auch wirtschaftliche und rechtliche Aspekte behandeln.

Anträge auf Lizenzierung nach dieser Regelung sind an die Geschäftsstelle der BAFM zu richten. Die notwendigen Falldokumentationen werden bei dem Ausbildungsinstitut eingereicht, bei dem der Antragsteller die Vertiefung in der Feldkompetenz Familie gemäß vorstehender Ziff. 2 absolviert hat bzw. das Gespräch nach Ziff.3 geführt hat. Dieses Ausbildungsinstitut bestätigt der BAFM die Voraussetzungen für eine Lizensierung.

Die Fälle werden  von einem zweiten BAFM-Institut gegengelesen. Für den Abschluss des Mentorenverfahrens bedarf es eines positiven Votums des betreuenden Institutes.

Kosten
Für die Bearbeitung sowie die Erstbetreuung durch das von Ihnen gewählte BAFM-Institut ist – nach Rechnungsstellung durch die BAFM – eine Zahlung von 150 € an die BAFM zu entrichten (BAFM, IBAN DE34 1005 0000 1150 0188 32 bei der Berliner Sparkasse). Mit Eingang der Zahlung beginnt die Frist von drei Monaten, innerhalb derer die Klärung mit dem betreffenden Institut erfolgt sein muss.
Alle weitergehenden Kosten für die Zusatzqualifikation (Teilnahme an Seminaren und Supervision) stimmen die Institute mit den Kandidaten ab.
Für das Lesen der abschließenden Dokumentationen durch das Ausbildungsinstitut sowie ein weiteres gegenlesendes Institut wird eine Gebühr zwischen 200-300 € erhoben.