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Für Mitglieder von BM und BMWA


Am 7. Juli 2008 haben die drei Mediationsverbände BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation), BM (Bundesverband Mediation) und der BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) wechselseitig ihre Ausbildungsgänge und Zertifikate anerkannt. Damit wird für Mitglieder der drei Verbände der Weg vereinfacht, anerkanntes Mitglied auch der anderen Verbände zu werden. Diese Regelung gilt jeweils für die lizensierten Mitglieder “Mediator/in (BAFM)“, „Mediator/in (BM)“, „Mediator/in (BMWA)”.

Voraussetzung für Ihre lizensierte Mitgliedschaft in der BAFM über diese gegenseitige Anerkennung ist eine Lizensierung beim BM e.V. bzw. eine Zertifizierung beim BMWA e.V., sowie 30 Stunden Praxis, Ausbildung oder Supervision auf dem Gebiet der Familienmediation.

Die lizensierte Mitgliedschaft in der BAFM als Zweitverband beträgt 100 €. Als Erstverband gilt derjenige Verband, bei dem die Mitgliedschaft qua Datum als erstem bestand. Ein späterer Wechsel von Erst- und Zweitverband ist nicht möglich.