BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Quo vadis mediation?
In der neuen Ausgabe der Zeitschrift für Konfliktmanagement (Heft4/2002) schreibt Sabine Hufschmidt über den Verlauf der Tagung der Evang. Akademie Bad Boll vom l. bis 3. 5. 2002. Zu diesem eher sachlich-nüchternen Bericht möchte ich einige notwendige kritische Anmerkungen zum Verlauf der Tagung anbringen. Dank gilt dem Organisator dieser Fachtagung, Dr. Hans-Georg Mähler, der durch seine unermüdliche jahrelange Arbeit maßgeblich dazu beigetragen bat. dass Mediation mittlerweilegesellschaftsfähiggeworden ist. Namhafte Vertreter aus Politik und Wissenschaft-von B wie Breidenbachüber H wie Haffke bis W wie Wiesner und Wolf-waren als Referenten geladen, um die Ansätze einer möglichen gesetzlichen Verankerung – so das Tagungsthema – zu diskutieren. Die Ergebnisse der Tagung, die auch die einzelnen Referate und Wortbeiträge umfasst, können bei der Evang. Akademie Rad Boli bestellt werden.’
Arbeitstitel und Liste der Referenten gaben der Tagung die Prägung. Mit Prof. Bastine kam der einzige Vertreter der Psychosozialen Fraktion auf dem Podium zu Wort. War wirklich nur das Thema Ursache dafür, dass die sonst angestrebte Bi-Professionalität in der Mediation auf dieser Tagung viel zu kurz kam?
Ich hätte mir bereits bei der Vorbereitung der Tagung eine größere Einbeziehung meiner Kollegen aus den psychosozialen Arbeitsfeldern gewünscht. Wir laufen ansonsten Gefahr, in der Frage der gesetzlichen Verankerung so zu tun, als ob dies ausschließlich in die Kompetenz der Juristen falle. Dieser Eindruck darf unter keinen Umständen entstehen.
Eine solche „Rechtslastigkeit" sehen wir bei anderen Rechtssystemen durchaus kritisch. Wenn wir uns von einer rechtsbasierten Mediation zugunsten der interessenorientierten Familienmediation distanzieren, sollten wir auch in der Frage der gesetzlichen Verankerung einen anderen Weg gehen. Die Kompetenz der Praktiker aller Berufsgruppen sollte die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Politik suchen und dieses Feld nicht – auch nicht aus einer gewissen Scheu heraus – den vermeintlichen Fachleuten überlassen. Zu einer Zusammenarbeit bei der gesetzlichen Verankerung sind wir auch deshalb alle aufgerufen, weil dies zum Kern unserer Arbeit als Mediatoren gehört. Wir fördern beispielsweise die Selbstbehauptung und Zukunftsorientierung unserer Klienten; Gleiches muss auch in diesem Prozess für uns und die Beteiligung aller gelten .
Als Ergebnis der Fachtagung ist hervorzuheben, dass alle Referenten Mediation als notwendigen Baustein unseres Rechtssystems und damit als förderungswürdig ansehen. So sind die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen völlig ausreichend, um Mediation in unsere Rechtsordnung zu integrieren. Solange das Rechtsberatungsgesetz auch Mediatorinnen mit psychosozialem Grundberuf – so im Beitrag von Prof. Haffke vertreten -keine Einschränkungen auferlegt, die bleibt Frage der Nowendigkeit einer gesetzlichen Regelung, eines Mediationsgesetzes, offen. Schließlich enthält Mediation grundsätzlich keine Rechtsberatung, sondern diese bleibt Beratungsanwälten vorbehalten.
Dringender Handlungsbedarf besteht nicht; vor einer vorschnellen gesetzlichen Regelung sei gewarnt. England und Wales haben sich mit den Segnungen durch den Family Law Act 1996 auseinander zu setzen2. Auch wenn die Briten einen etwas anderen Ansatz als wir verfolgen, haben erste Untersuchungen gezeigt, dass die Zeit für eine gesetzliche Anerkennung und Förderung der Mediation noch nicht reif war, die Reglementierungen durch das Gesetz zu groß sind.
Wir können uns vielmehr den Luxus leisten, das Mediationsgesetz reifen zu lassen. Vordringlich sollte in einem ersten Schritt an einer Gewährleistung von staatlicher „Mediationskostenhilfe" gearbeitet werden. Einige praktikable Ansätze hat Brieske in Bad Bull vorgestellt. Gerade Familien aus unteren Einkom-mensschichten, die verantwortungs-voll im Interesse ihrer Kinder den Weg der Mediation gehen wollen, und denen dieser Gang zur Mediatorin aus Kosten-gründen verwehrt ist, sollten staatliche Förderung hierfür erhalten.
Quo vadis mediation? Mediation hat sich vom Samenkorn zu einer überaus robusten Pflanze entwickelt, die auch die Überdüngung durch die juristische Profession überstehen wird, wenn die psychosoziale Zunft für ausreichend Sonne und Wasser sorgt. Lassen wir die Pflanze aber zunächst weiter im Halbschatten wachsen, bis wir sie schneiden!
Dagmar Lagier (Heilbronn)
Rechtsanwältin und Mediatorin BAFM
‘Ab Mitte Oktober 2002 kann beim Proto-kolldienst der
Evang. Akademie Bad Boll, 73087 Bad Boll, das Tagungsprotokoll
gegen Kostenerstattung von 10,- Euro angefordert werden.
2 Killian, FamRZ2000,S. 857.
Aus Kind-Prax 5/2002
