BAFM     
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.

Mediation im Jugendamt
- Ein kostenloses Hilfsangebot an ratlose Eltern

Die Autorinnen – Sozialarbeiterin im Jugendamt Berlin-Köpenick und Rechtsanwältin – lernten sich während ihrer zweijährigen Fort- und Weiterbildung in Familienmediation an dem Berliner BAFM anerkannten Ausbildungsinstitut ZiF kennen. Besonderheit und Grundsatz aller BAFM-Ausbildungen der Bundesrepublik Deutschland ist die biprofessio-nelle Zusammensetzung der Teilnehmerinnen, d. h. das Miteinander- und voneinander lernen juristischer und psychosozialer Grundberufe.

Dank einer flexiblen und Neuem gegenüber aufgeschlossenen Leitung des Jugendamtes war es möglich, im September 1998 im Jugendamt Köpenick für ratlose Eltern neben dem durch das KJHG vorgeschriebenen Beratungsgesprächen auch Mediationsverfahren anzubieten. Zur Zeit arbeiten dort zwei Co-Mediatoren-Teams, also Zweiergruppen von Mediatoren, die möglichst aus verschiedenen Bereichen kommen, zum Beispiel dem des Rechts und der Sozialarbeit.

In einer gemeinsamen Veranstaltung stellten beide Teams den Mitarbeiterinnen des Jugendamts Inhalt, Schwerpunkte und Prozeßverlauf der Familienmediation vor. Dadurch und durch beratende Gespräche kann das Amt beurteilen, welche Paare für ein Mediation-sverfahren in Betracht kommen könnten. Je nach Einzelfall wird dann entschieden, ob der bestehende Familienkonflikt durch ein Mediationsverfahren erfolgreich bearbeitet werden soll und über die Koordination für ambulante Hilfen an eines der beiden Mediatorenteams vermittelt werden kann.

Im Erstgespräch des Mediationsverfahrens werden die Parteien mit dieser Form der Konfliktbearbeitung vertraut gemacht und die Frage geklärt, ob das Verfahren für sie geeignet ist, um zu einverständlichen Lösungen zu kommen.

Unsere Erfahrung nach 15 Monaten, drei abgeschlossenen und zwei laufenden Verfahren: Die Mediation im Jugendamt wird den Eltern kostenlos angeboten. Das hat Vorteile, besonders natürlich für Familien, die finanziell schlecht gestellt sind. Es hat aber auch Nachteile. Für manche scheint dieses Angebot zu suggerieren „was nichts kostet, ist nicht viel wert". Die Konsequenzen davon sind häufig kurzfristige Terminabsagen oder eine etwas herablassende „wohlwollende" Haltung gegenüber den Mediatorinnen nach dem Motto: „es ist Beweis genug, das ich etwas verändern will, schließlich bin ich ja hier!" und dann das Erschrecken, daß man auch tatsächlich selbst etwas tun soll. Es versteht sich von selbst, daß solche Vorstellungen und Haltungen im Prozeß immer wieder geklärt und bearbeitet werden müssen.

Als äußerst mißlich stellte sich die Parallelität von juristischen Verfahren und Mediationsverfahren heraus. Bei gerichtlichen Anträgen im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangs arbeiten die Jugendämter mit den zuständigen Gerichten zusammen und werden von ihnen im Verfahren beteiligt. Es ist also normal, daß bei Beginn eines Mediationsverfahrens ein gerichtliches Verfahren bereits anhängig ist. In solchen Fällen sind wir der Meinung, daß es für den Erfolg der Mediation notwendig ist, ein Ruhen des Gerichtsverfahrens zu beantragen oder dem Gericht mitzuteilen, daß ein Mediations-verfahren läuft. Die Gleichzeitigkeit führte dazu, daß die Paare sich nicht „trauten", eigene Entscheidungen verantwortlich zu treffen, da man nicht wußte, wie das Gericht entscheiden wird, vielleicht günstiger für den einen oder anderen Elternteil.

Mit den Paaren wird die Rolle der Jugendamtsmitarbeiterin als Mediatorin und gleichzeitig als Sozialarbeiterin eines Amtes besprochen. In keinem Fall mediiert die Sozialarbeiterin ihre eigenen Fälle. Sie unterliegt selbstverständlich im Mediationsverfahren der Schweigepflicht, auch gegenüber der zuständigen Sozialarbeiterin. Sehr positiv empfanden es die Eltern, außerhalb des sonst üblichen Rahmens im Jugendamt Raum, Zeit und Ohren zu finden für ihre Probleme, Befindlichkeiten, Emotionen und Vorstellungen. Die Erkenntnis, in einem solchen Prozeß ihre Lebensumstände zu verändern, gestalten zu können und zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen, hat beeindruckt und wurde mit Stolz auf die eigene Leistung betrachtet. Zu Recht, wie wir finden. Geht es den Eltern gut, wirkt sich das positiv auf die Kinder aus. Somit bieten wir mit der Mediation im Jugendamt eine zusätzliche wirksame Leistung der Jugendhilfe an. Gewinnbringend hat sich die Co-Mediation erwiesen. Sie gibt den Paaren die Möglichkeit, nicht nur über elterliche Sorge und Umgang zu sprechen, sondern auch über andere Probleme, insbesondere, wie ihre Finanzen geregelt werden können oder die Ehewohnung in Zukunft genutzt wird. Auch für beide Mediatorinnen ist diese Zusammenarbeit von Vorteil. Sie ergänzen sich und können viel voneinander lernen: Die Juristin das bessere Zuhören, nicht nur beschränkt auf rechtlich relevante Dinge, und die Sozialarbeiterin eine stärkere Berücksichtigung auch des umfassenderen rechtlichen Rahmens.

Das Jugendamt Köpenick hat es in einer Vorreiterrolle geschafft, Familienmediation offiziell als eine Leistung der Jugendhilfe anzubieten, auf der Grundlage der §§ 17 und 18 KJHG (SGB VIII). Damit wurde die Grundlage geschaffen, mit den beiden nicht im Jugendamt angestellten Mediatorinnen Honorar Verträge für die Verfahren abzuschließen. Der jeweilige Honorarvertrag wird vorerst für acht Sitzungen abgeschlossen. Eine Sitzung dauert 80 Minuten und wird mit 95 DM vergütet. Notwendige Verlängerungen der Verfahren sind nach fachlicher Begründung möglich.

Ein engagiertes Amt für hoffentlich dann nicht mehr so ratlose Eltern. Mediation im Jugendamt ist eine hilfreiche Bereicherung des Jugendhilfeangebotes und sollte eine weite Verbreitung finden.

 

Nachona Mwaungulu (Sozialarbeiterin)

Natascha Wesel (Rechtsanwältin)

 

Aus Kind-Prax 2/2000



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