BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Ingolf Schulz
Familienmediation in Europa
Auf dem Kongress des World Mediation Forum Ende September 2000 auf Sardinien war eine der mehr als hundert Einzelveranstaltungen der Familienmediation in Westeuropa gewidmet. Vertreter der zehn Länder Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frank-reich, Irland, Italien, Norwegen, Spanien und Schweiz kamen zu Wort. Im Vordergrund stand die Gesetzgebung, die Familienmediation betrifft, und der Organisationsgrad der verschiedenen Mediationsangebote. Geleitet wurde der „runde Tisch" von Lisa Parkinson aus England, eine der führenden englischen Mediatorinnen, Verfasserin des Standard-werkes „Family Mediation".
Demnach ist die staatliche Regelung und Förderung der Familienmediation in Norwegen und England am weitesten fortgeschritten.
Tor-Johan Ekeland (Universität Oslo) wusste aus Norwegen zu berichten, dass dort Mediation bei Sorgerechtsentscheidungen für Kinder unter 16 Jahren obligatorisch sei. Sie werde dementsprechend vom Staat finanziert. Training, Anerkennung und Auswahl der Mediatorinnen und Mediatoren stünden unter staatlicher Aufsicht. Er wies darauf hin, dass die wissenschaftliche Forschung in Norwegen ergeben habe, dass 40 % der Mediationen nicht unbedingt nötig gewesen seien, weil die Eltern sich einig waren, weitere 40 % zu einem Ergebnis führten und die restlichen 20 % der Fälle nicht im Wege der Mediation geregelt werden konnten.
Der englische Gesetzgeber hat Mediation versuchsweise in verschiedenen Regionen dadurch eingeführt, dass sie mit der Prozesskostenhilfe (legal aid) für Scheidungs-auseinandersetzungen verknüpft wurde. Lisa Parkinson stellte dar, dass Scheidungs-willige, die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollten, obligatorisch an einer Informationsveranstaltung über Mediation teilzunehmen hätten. Denjenigen Paaren, denen das Verfahren zusage und die nach einem Eingangsgespräch als geeignet erschienen, finanziere der Staat eine bestimmte Anzahl von Mediationssitzungen. Die staatlichen Honorare für die Mediatorinnen und Mediatoren würden jeweils zwischen der Prozess-kostenhilfebehörde und den Vermittlern ausgehandelt werden. Um in den Kreis der staatlich geförderten Mediatorinnen und Mediatoren zu kommen, müsse man ein Anerkennungsverfahren durchlaufen (vgl. hierzu auch Kilian, Fiskalische Interessen und obligatorische Mediation, Erfahrungen mit der Family Mediation in England und Wales, FamRZ 2000, Seite 1006 ff., eine kritische Anmerkung hierzu von Lisa Parkinson wird folgen).
In den übrigen Ländern war Familienmediation, wie auch bei uns, ein in der öffentlichkeit viel diskutiertes Thema. Es gab Standards- und Ausbildungsregulierungen, die sich zumeist an den Ausbildungsrichtlinien des Europäischen Forum (Basic Standards for the pro-fessionell training of family mediatiors) orientierten (vgl. Das Europäische Forum, Kind-Prax 3/99, Seite 103). Staatliche Unterstützung wurde nur mittelbar über Trennungs- und Scheidungsberatung oder bei universitären Ausbildungen gewährt.
In der anschließenden Diskussion kamen interessante Projekte zur Sprache, etwa Familienmediation in der Schule mit getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern von Schülern zu betreiben (Portugal) oder zwischen von zu Hause weggelaufenen Kindern und ihren Eltern oder den jeweiligen Betreuern zu vermitteln (England).
In weiteren Einzelveranstaltungen wurden auf dem Kongress des World Mediation Forums zahlreiche andere Aspekte der Familienmediation thematisiert, etwa „Familienmediation – für oder gegen Frauen?"
(Nora Jung, Kanada), „Praxis, Ausbildung und Ausbildungsstandards der Familienmediation in Australien" (Dale Bagshaw, Australien), „Mediationsausbildung in Kanada" und „Selbstüberprüfung und Reflexion des Mediators" (Yvonne Gruis, Holland).
Wer Näheres wissen möchte – es gibt eine CD mit Kongressbeiträgen – kann sich an den Verfasser dieses Teilbeitrages wenden:
Ingolf Schulz, Fax: (0 41 02) 5 83 38 oder E-Mail: RAN.Schulz® t-online.de, oder den neuen deutschen Vertreter im Vorstand des World Mediation Forum
Rolf Herzog, Tel. und Fax: (04 21) 4 98 52 26, E-Mail: Rherzog@uni-bremen.de.
Aus Kind-Prax 1/2001
