BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Befürchtungen klären, Perspektiven gewinnen
Darstellung einer Familienmediation
In diesem Jahr wird die BAFM an dieser Stelle Fälle von Familien-Mediationen vorstellen. Die Praxis ist so vielfältig und verschieden, wie die Beteiligten es sind. Die Medianten sind Eheleute, die sich getrennt haben und ihre Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten regeln wollen.
Die Eheleute betonen in der ersten Sitzung, dass sie sehr gut miteinander reden können und sich sehr gut verstehen. Beide Eheleute haben das Anliegen, durch die Mediation dieses gute Verhältnis weiter aufrechterhalten zu können. Die Eheleute sind beide Mitte
30 und haben einen zweijährigen Sohn Max, welcher bei der Ehefrau lebt. Der Ehemann
ist derzeit Alleinverdiener. Die Ehefrau beabsichtigt, in wenigen Monaten wieder eine Teilzeittätigkeit aufzunehmen.
Beide Parteien befürchten, dass durch das Hinzutreten eines neuen Partners auf einer Seite Streit entstehen könnte. Beide wollen verhindern, dass das Kind dem jeweils anderen entfremdet werden könnte. Der Ehemann befürchtet, aufgrund seiner Unterhaltsver-pflichtungen, eine neue Familie nicht mehr ernähren zu können. Die Ehefrau befürchtet, finanzielle Nachteile aufgrund einer neuen Beziehung des Ehemannes erleiden zu müssen. Es soll die Versorgung des Kindes sowie Ehegatten- und Kindesunterhalt und die Teilung des Vermögens in einem Vertrag geregelt werden. In den nächsten beiden Mediations-sitzungen wird der Umgang geregelt. Die Parteien erhalten als Hausaufgabe die Fragestellungen, "Wie will ich Vater sein?" und "Wie will ich Mutter sein?" "Welches Interesse habe ich für meine Zukunft". In diesen beiden Mediationssitzungen erarbeiten die Eheleute eine Vereinbarung über die Betreuung von Max, in welcher der Ehemann sich als verantwortlicher Vater wiederfindet und die Ehefrau durch den Ehemann eine Entlastung erfährt, welche sie dazu befähigt, ihre Interessen wahrzunehmen und sich in den Beruf wieder einzugliedern. Beide Eheleute können sich schließlich versichern, dass Vater und Mutter niemals durch einen anderen zukünftigen Partner/Partnerin ersetzt werden können.
In den nächsten vier Sitzungen wird eine Unterhaltsregelung ausgehandelt. Für die aktuelle Situation sind sich die Eheleute nach kurzer Zeit darüber einig, dass das Gesamt-einkommen nach Arbeitsaufnahme durch die Ehefrau geteilt werden soll. Da die Ehefrau, mit Max zusammenlebt, hätte sie weniger zur Verfügung, als der Ehemann. Sie ist der Meinung, dass sie hiermit dem Ehemann sehr entgegenkommt. Die Ehefrau möchte jedoch diese Regelung festschreiben für die Zukunft, so dass sie auch bei Gründung einer neuen Familie durch den Ehemann nicht benachteiligt wird. Der Ehemann hat die Befürchtung, auf diese Weise keine neue Familie ernähren zu können. Er versichert, dass er durch zusätzliche Betreuungsleistungen für Max für eine Entlastung der Ehefrau sorgen könnte. An dieser Stelle ergibt sich erstmalig ein eklatanter Konflikt der Parteien. Die Ehefrau ist betroffen und wütend und offenbart, dass der Ehemann zum Zeitpunkt der Zeugung des Sohnes Max bereits eine außereheliche Beziehung hatte, welche bis heute fortdauert. Sie habe von daher nicht entscheiden können, ob sie unter diesen Umständen ein Kind haben wolle. Sie fühlt sich sehr verletzt und ungerecht vom Ehemann behandelt. Sie habe eine große Verantwortung für Max übernommen und der Ehemann könne zumindest dafür sorgen, dass ihr das hälftige Einkommen zukünftig sicher ist. Im Übrigen hält sie die Versprechungen des Ehemannes, auch im Krankheitsfall Betreuung für das Kind zu übernehmen, nicht für realisierbar. Schließlich sei für sie schrecklich, dass sie aus medizinischen Gründen nicht mehr schwanger werden und keine neue intakte Familie
mehr gründen könne.
Der Ehemann erklärt in dieser Sitzung, dass die Parteien sich über diese Problematik bereits ausgiebig auseinandergesetzt hätten. Ihm tue das Geschehene sehr leid, er müsse jedoch auch für die Zukunft ein neues Leben beginnen können.
In der nächsten Sitzung hält es der Ehemann für wirtschaftlich notwendig und gerecht, wenn auch seine zukünftige Partnerin sich neben einer etwaigen Kin-desbetreuung am Familienunterhalt beteiligt. Er möchte Verantwortung auch in Zukunft tragen und er hält es für gerecht, wenn die Ehefrau eine gesicherte Perspektive für die Zukunft hat. Dies soll ein Ausgleich für die Einschränkungen und den Schmerz der Ehefrau darstellen. Die Ehefrau versichert, dass sie alles tun werde, um eigene Einkünfte zu erzielen und die Unterhaltslast des Ehemannes so gering wie möglich zu halten. Auf dieser Grundlage wird eine detaillierte Unterhaltsvereinbarung für die Zukunft entwickelt.
In den letzten beiden Mediationssitzungen wird geklärt, unter welchen Umständen der Unterhalt gekürzt wird oder entfällt, sofern die Ehefrau eine neue Partnerschaft eingeht. Die Eheleute sind sich schnell darüber einig, dass die Ehegatten-unterhaltsverpflichtung entfällt, für die Zeit, in der die Ehefrau eine wirtschaftliche Gemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht. Bei der Ehefrau besteht jedoch Skepsis, dass sie sich bei jeder Affäre rechtfertigen muss. Der Ehemann hat die Skepsis, dass die Ehefrau ihre Verhältnisse nicht offen legt. Die Eheleute erarbeiten, was sie vom jeweils anderen brauchen, um vertrauen zu können. Die Ehefrau drückt ihre Betroffenheit über das Misstrauen des Ehemannes aus, da sie in der Beziehung und in der Mediation ihre Fairness gezeigt habe. Der Ehemann bietet schließlich an, so lange Unterhalt zu zahlen, bis die Ehefrau freiwillig erklärt, dass sie wegen einer neuen Beziehung keinen Unterhalt mehr wünscht. Er glaubt, dass sie mit dieser Regelung freier ist, überhaupt eine Beziehung einzugehen, was für beide Parteien und den Sohn von Vorteil ist. Auf dieser Vertrauensgrundlage können sich die Parteien über sämtliche Punkte einigen und es kann nach sieben Mediationssitzungen und einer jeweiligen anwaltlichen Beratung ein Notarvertrag geschlossen werden.
Barbara Kubach-Ebner
Familienmediatorin (BAFM) sowie Rechtsanwältin und Notarin.
Kind-Prax 2/2004
