BAFM     
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.


Aus der Praxis:

Trennungs- und Scheidungsmediation bei Familie K.

Die BAFM stellt an dieser Stelle in lockerer Abfolge Fallbeispiele dar.

Die Eheleute K. kamen in unsere Beratungsstelle auf Initiative von Frau K.

Frau K., 43 Jahre alt. Juristin und Beamtin, hatte sich bereits vor einem Jahr von ihrem Mann getrennt. Sie war in der gemeinsamen ehelichen Wohnung geblieben. Herr K., 47 Jahre alt und Kaufmann, zurzeit arbeitslos, war in das Haus gezogen, das er von einer Tante geerbt hatte. Herr K. war vor einigen Monaten an Krebs erkrankt, was aber den Trennungsentschluss seiner Frau nicht veränderte. Beide haben eine 13-jährige Tochter, die bei Frau K. lebt.

Frau K. hatte bereits die Scheidung eingereicht.

Der Eindruck, dass es sich in der Mediation nach Annahme der Medianden
"im Prinzip nur noch um Kleinigkeiten" handeln werde, erwies sich erwartungsgemäß als unzutreffend.

Frau K. wollte nicht, dass ihr früherer Mann zur Betreuung der Tochter die gemeinsame Wohnung noch betritt (übrigens ein Konfliktpunkt, der häufig anzutreffen ist), sie lehnte ab, für ihren Mann Unterhalt zu zahlen, falls er länger arbeitslos bleibe; sie warf ihm vor, die teuren elektronischen Geräte aus der gemeinsamen Wohnung genommen zu haben, die eigentlich ihr zustünden.
Herr K. hingegen hatte als drängendsten Punkt das Verhältnis der Mutter zur Tochter. Er warf seiner Frau vor, das Kind, das an Asthma und Hüftproblemen leide, nicht angemessen zu versorgen.

Bereits in der ersten Sitzung wurde deutlich, dass Frau K. sich als Typ der Macherin gab, während Herr K. abwartend alles auf sich zukommen ließ. Er war sichtlich der "Mitgebrachte", nicht so Motivierte, vor allem auch voller demonstrativem Misstrauen gegenüber der Methode der Mediation.

Wir gaben beiden die Eingangsvereinbarungen mit, die die Beratungsstelle "Zusammenwirken im Familienkonflikt" in Berlin von ihren Medianden unterschrieben zurückerbittet.

In der 2. Sitzung entstand eine Wunschliste von Themen, die das Paar besprechen wollte: Es soll um die Krankenkasse der Tochter gehen – wo soll sie versichert sein bei ihren teuren Zahnbehandlungen? -, es soll gehen um die Klärung der Wohn-situation, um Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie das Umgangsrecht mit der Tochter. Das Tochter-Thema erlaubte Frau K. und Herrn K., in allen Varianten ihrer Vorwürfe, Ansprüche, Enttäuschungsäußerungen etc."loszulegen". Es wird deutlich, dass die Tochter A. das Herzens-und auch Sachpunktthema ist, dass das Paar weiterhin miteinander eng verbindet. Besonders Herr K. versuchte die Gelegenheit zu nutzen, uns seine Klage über Frau K.s unzulängliche Erziehung vorzutragen. Herr K. sah in erster Linie seine "schwache" Position, krank, arbeitslos, verlassen, eine Situation, in der ihm seine Frau durchaus belastbarer schien. Auch Frau K. schien für dieses Bild von sich selbst zumindest anfällig, es war auffallend, dass sie während der ersten Wochen stark abnahm und "Beißhemmungen" im Hinblick auf ihre Forderungen an die Zukunftsgestaltung mit ihrem Mann und dessen Verantwortung darin hatte.

Wir bemerkten, dass Frau K. sich von Sabine Zurmühl in deren Kommentierung zum Trennungsgeschehen besonders verstanden fühlte, während Herr K. sich in seiner Niedergeschlagenheit, seinem "Verlierertum" von Traute Sandkuhl besonders ange-nommen fühlte, darüber hinaus vertraute er ihrer Sachkompetenz als Juristin.

In der kommenden Sitzung entstand eine starke Irritation, weil Herr K. seine finanzielle Situation nicht offen legen wollte, obwohl dieser Passus Teil der Eingangsvereinbarung ist. Da beide Partner aber die Klärung finanzieller Aspekte ihres zukünftigen Lebens besprechen wollen, erklärten wir die Wichtigkeit und ünabdingbarkeit dieser Offenlegung und deuteten an, andernfalls die Mediation von uns aus für beendet zu erklären. Nach
5 Minuten Bedenkzeit (wir ließen das Paar allein) willigte Herr K. in die Offenlegung seiner finanziellen Situation ein.

In der 5. Sitzung schließlich wird folgende Vereinbarung zwischen den Eheleuten K. geschlossen:

Ich, Herr K., danke meiner Frau für die gemeinsamen Jahre und freue mich über unser gemeinsames Kind.

Ich respektiere, dass meine Frau künftig ihr Leben ohne mich gestalten kann.

Ich, Frau K., danke meinem Mann für die gemeinsamen Jahre und freue mich über unser gemeinsames Kind.

Ich respektiere, dass mein Mann künftig sein Leben ohne mich gestalten kann.

Ich, Herr K., ich, Frau K., respektiere, dass die Beziehung unserer Tochter A. zu ihrem Vater und zu ihrer Mutter unterschiedlich sein kann, entsprechend den unterschiedlichen Lebensbedürfnissen und Alltagshaltungen ihrer Eltern.

Wir sind uns einig, bei Erziehungskonfikten das Gespräch als Eltern miteinander zu suchen und von der Legitimität unterschiedlicher Standpunkte auszugehen.

Ich, Herr K., akzeptiere, dass bis auf weiteres A. bei ihrer Mutter lebt und von mir als ihrem Vater Unterhalt erhält gemäß der 2. Einkommmensgruppe und 3. Altersstufe der "Düsseldorfer Tabelle", mindestens jedoch 205€. Das Kindergeld ist hierbei berücksichtigt.

Die Höhe meines Einkommens steht nicht fest, weil ich, Herr K., ab 1.1.2004 arbeitslos sein werde und die Höhe meines Arbeitslosengeldes noch nicht errechnet wurde.

Für den Fall, dass ich wieder eine Anstellung erhalten sollte, stimme ich zu, bei besonderen geldlichen Belastungen für A. wie z.B. Zahnbehandlungen, Klassen-reisen etc. jeweils 50 % der Kosten zu tragen. Darüber hinaus bin ich bereit, Veränderungen meiner Einkommenssituation unaufgefordert und zügig meiner
Frau mitzuteilen.

(…)

Wir verzichten wechselseitig auf Ehegatten-Unterhalt nach Scheidung, auch für den Fall der Not, und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an.

Wir verzichten gegenseitig auf Zugewinnausgleich.

Wir haben festgestellt, dass ich, Herr K., einen Zugewinn in der Ehe nicht erworben habe. (…)

Ich, Frau K., habe einen Zugewinn erworben. (…) Dieser Zugewinn wird angesichts der soliden Vermögensverhältnisse meines Mannes nicht ausgeglichen.

Unser gemeinsamer Haushalt ist aufgeteilt.

Die gemeinsame Wohnung wird in Zukunft allein von mir, Frau K., genutzt.

Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht nach den gesetzlichen Regeln durchgeführt.

Zur Psychodynamik dieses Paares ist anzumerken, dass die soziale Unterschiedlichkeit zwischen ihnen – Frau K. zwar Juristin, aber als eines von
5 Kindern aus einfachen Verhältnissen, Herr K. als vermögendes Akademikerkind ohne eigenen Abschluss – von Anfang bis Ende der Mediation deutlich war. Frau K., wiewohl der aktive, berufstätige, initiierende Teil mit dem höheren Bildungs-abschluss, schien immer in Gefahr, um der Harmonie willen auf die Formulierung eigener Interessen zu verzichten. Herr K. setzte seine Möglichkeiten der Sympathie und Verweigerung sehr viel deutlicher ein, er kämpfte darum, in seiner Funktion als Vater gewürdigt zu werden.

Beide waren bei der Formulierung und dem Abschluss der Vereinbarung deutlich erleichtert und dankbar.

Traute Sandkuhl, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin (BAFM)

Sabine Zurmühl, Autorin, Mediatorin (BAFM)

Kind-Prax 6/2004



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