BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
„Blind vor Wut“: Ratlosigkeit und Routine
Das Problem der Freiwilligkeit der Mediation bei Trennung und Scheidung;
Skizze zu einer hochbrisanten Diskussion um Autonomie, Freiwilligkeit und Zwang
Auf dem Fachtag der BAFM am 17. November 2006 lud die Regionalgruppe Dresden ein, sich mit einem spannenden Thema auseinanderzusetzen: „Verordnete Mediation – Ein Widerspruch in sich?“ – Viele Beiträge plädierten engagiert für eine differenzierte und unvoreingenommene Diskussion der Frage, inwiefern Scheidungspaaren durchaus eine Mediation nahe gebracht werden sollte – auch gegen ihren Willen. Im Folgenden versucht die Autorin, die Problematik aus ihrer Sicht zu umreißen.
1. Sie kennen folgendes Bild: Auf Tagungen und Kongressen zur Mediation, in Weiter- bzw. Fortbildungsveranstaltungen und auch mitunter in Fachliteratur begegnet Ihnen die Klage, dass immer mehr Familienmediatoren ausgebildet, jedoch vergleichsweise nur wenige Menschen die Mediation nachfragen.
Gewiss: Überall, wo mehr angeboten als nachgefragt wird, ist zumindest der Markt gesättigt. Heißt dies aber auch: Wo wenig Nachfrage besteht, ist der Bedarf gering?
Wenn Eltern Mediation nicht freiwillig aufsuchen, ist es falsch, festzustellen, es bestehe kein Bedarf. Im Gegenteil: Der Bedarf nach Mediation ist groß, nur sind die Schwellen, dieses Verfahren in Anspruch zu nehmen, für die meisten Paare, wie die Forschung zeigt, einfach zu hoch. So kommt es, dass diejenigen, die der Mediation am meisten bedürfen, nie zur Mediation gelangen.
2. Der Grundsatz der Freiwilligkeit in der Mediation wird immer dann zu einem Problem, wenn wir uns die Situation der Betroffenen vor Augen führen: Allgemein bekannt ist die Redensart „blind vor Wut“ sein… Sie bildet einen alltäglichen Sachverhalt getreulich ab.
In hochbelastenden Situationen, unter denen die Scheidung bekanntlich zu dem belastendsten gehört, greifen Menschen auf bewährte Bewältigungsroutinen zurück: Sie sind wortwörtlich „blind“ gegenüber den Alternativen. Wenn wir, philosophisch gegründet, menschliche Autonomie nicht als bloße Willkürfreiheit, sondern als vernunftgeleitete Handlungsfreiheit definieren, erkennen wir, dass Autonomie in Konfliktsituationen sehr stark abnimmt. Die Individuen unterliegen einer Konfliktdynamik. Um eine Mediation aufnehmen zu können, müssen die Betroffenen inmitten des Streits sich gegen die den Streit nährende Konfliktdynamik entscheiden. Ergebnisse aus der sozialpsychologischen und -pädagogischen Forschung jedoch beweisen, dass in der Regel freiwillige Hilfsangebote nicht die Kraft besitzen, die Betroffenen aus ihrer Konfliktdynamik zu befreien. Derjenige macht es sich zu leicht, der autonomes Verhalten fordert und Freiwilligkeit erwartet, nur weil es das Verfahren der Mediation (idealerweise) so vorsieht.
3. Laut aktueller Umfragen ist die Mediation weder als Alternative noch als Ergänzung zum juristischen Verfahren bekannt. Gewiss: Der Duden kennt den Ausdruck seit 2005, aber im öffentlichen Bewusstsein ist Mediation nicht vertreten. Wie sollen autonome Entscheidungen für ein Verfahren möglich sein, dass man nicht kennt? Der freiwillige Zugang zur Mediation in Konfliktsituationen bleibt aus verschiedensten Perspektiven problematisch, durch die kulturelle Prägung unseres individuellen Konfliktverhaltens, wie den Umstand, dass sich stets zwei Personen für eine Mediation entscheiden müssen,
durch Fragen nach intrinsischer oder extrinsischer Motivation und die Frage der in das Geschehen unfreiwillig verstrickten Scheidungskinder, deren (weder durch Freiwilligkeitsverfechter noch durch sie selbst artikulierten) Interessen unberücksichtigt bleiben.
4. Wenn das Freiwilligkeitsprinzip kritisiert wird, kann es nicht darum gehen, Zwang anstelle von Freiwilligkeit zu setzen, da es sich dabei um vielschichtige, zum Teil interdependente Konstrukte der sozialen Realität handelt. Der Ausdruck „Zwangsmediation“ weckt unzweckmäßige Assoziationen und lädt zum rhetorisch manipulativen Missbrauch ein. Zwang wie Freiwilligkeit müssen in ihren Grenzen aber besonders auch in ihrem Synergiepotential erfasst, in ihrer Möglichkeit, zwei Elemente zu verbinden, erkannt werden, um etwas Drittes, Neues zu erreichen.
5. Ist es nicht so, dass Mediation in einem doppelten Sinn freiwillig konzipiert wurde? Eltern können 1. Mediation frei wählen und bleiben 2. freiwillig im Mediationsprozess. Eine die sozialen Tatsachen abwägende und den Konstruktcharakter von Freiwilligkeit und Zwang berücksichtigende Konzeption von Mediationspflicht würde darauf fokussieren, dass Eltern den Weg zu einer freiwilligen Wahl nur schwer finden. Verpflichtend wäre ein Kontakt, ein erster Versuch, nicht eine erfolgreiche Mediation. Mediationspflicht schüfe die sensationelle Möglichkeit, Wege in die Autonomie zu eröffnen. Indem sie mit der Mediation in Berührung kämen, rekonstruieren sich den Streitenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume. – Die Entscheidung über Fortgang oder Abbruch träfen die Individuen nun eher selbstbestimmt und in Kenntnis von Alternativen.
6. Ein Zweifel mag bleiben: Wird Mediationspflicht, pauschal Zwangsmediation genannt, überhaupt funktionieren? Muss sie nicht zwangsläufig scheitern? Die Forschung und die Erfahrungen aus der Praxis zeichnen jedoch ein optimistisches Bild: In Norwegen und in der Schweiz bspw. werden seit vielen Jahren positive Erfahrungen mit einer Mediationspflicht bei Trennung und Scheidung gemacht. Soviel ist sicher: Die verordnete Mediation stellt viel höhere Anforderungen an Mediator und Verfahren, birgt das Risiko des Scheiterns – aber sie ist kein Widerspruch in sich. Der Zwang, in eine Mediation einzutreten, kann aus Zwängen der Konfliktdynamik befreien und Wege zur Autonomie eröffnen.
7. Die Freiwilligkeitsbedingung in der Mediation muss aufrechterhalten bleiben. Doch das, was wir „Zwang“ nennen, besitzt wie die Psyche dynamischen Charakter: Was einmal als Zwang empfunden wurde, wird nicht immer als Zwang empfunden, sondern kann sich in eine intrinsische Motivation für die Mediation umwandeln. Die allseits bekannte Freiwilligkeitsklausel der Mediation – dessen sollten wir uns bewusst werden – schließt von vornherein die Mehrzahl der betroffenen Eltern aus. Vor allem im Sinne des Kindeswohles, sollte es uns nicht darum gehen, dass Eltern freiwillig zur Mediation kommen, sondern dass sie freiwillig bleiben.
Katharina Kriegel M.A.
Erziehungswissenschaftlerin/ Institut für Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
(FSU Jena)
