BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Die Arbeit des Mediators bei verordneten Familien-Mediationen
Wie ändern sich Mediationen, wenn die Medianten nicht aus eigener Motivation kommen, sondern von einer Institution “geschickt” werden. “Verordnete Mediation” -so lautete das Thema der Jahrestagung der BAFM in Dresden im November 2006. Ines Pokern stellte
ihre Erfahrungen sowie die Thesen der BAFM-Regionalgruppe Dresden dazu vor.
Der Fall: “Alkoholfreier Umgang”
Der Fall begann als Mediation mit einer telefonischen Anmeldung durch Herrn X. Er schilderte mir, dass er sich mit seiner Frau in einem Gerichtsstreit um den gemeinsamen Sohn Max, 4 Jahre alt, befände und die Richterin nun deutlich gemacht habe, dass sie sich in Mediation begeben sollen.
Frau X., 34 Jahre alt und Architektin, und Herr X., 38 Jahre alt und Bauingenieur, lernten sich 1998 durch die Arbeit kennen und lieben. Beide betrieben gemeinsam Sport, hatten einen großen Freundeskreis und feierten gern. Das Paar heiratete 1999 und 2000 kam Max zur Welt. Frau X. stellte ihr Leben durch die Schwangerschaft und Geburt des Kindes um, trank keinen Alkohol mehr und nahm nicht mehr an den bisherigen Freizeitaktivitäten teil. Frau X. fühlte sich durch ihren Mann unzureichend unterstützt, was die Hausarbeit und Betreuung von Max betraf. Der Streit eskalierte völlig und immer wieder bildete der Alkohol das wichtigste Streitthe-ma. Herr X, zog aus. Beide nahmen sich Rechtsanwälte, er beantragte eine Umgangs-regelung mit Max, sie beantragte die alleinige elterliche Sorge, daraufhin beantragte auch er seinerseits die alleinige elterliche Sorge. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, ein Verfahrenspfleger fürs Kind bestellt, ein psychologisches Gutachten beantragt. …
Die Richterin machte dann den Eltern in einer der zahlreichen Anhörungen klar, dass sie die Eltern seien und auch die Verantwortung für ihr Kind zu tragen hätten und die Entscheidung, wer von ihnen der “Bessere” sei, nicht zur Debatte stehe, da offensichtlich keiner von beiden ungeeignet wäre. Sie legte dar, dass sie erwarte, dass sich die Eltern in Mediation begeben sollen.
In der ersten Sitzung versuchte ich, mit dem Paar darüber nachzudenken, was der
Vorteil einer einvernehmlichen und gemeinsam gefundenen Lösung sein könnte. Nach ca. 2 Stunden hatte das Paar einige Vorteile für sich und den Sohn Max erkennen können und beide ließen sich auf den Mediationsprozess ein. Die gefundenen Motive für eine Mediation hielt ich auf einem Flipchartblatt fest, welches in jeder der folgenden Sitzungen an der Wand hing und immer wieder einbezogen wurde, wenn es schwierig wurde.
Das Paar ließ sich in der Mediation nur auf die Themen, die sich unmittelbar um den Sohn rankten, ein. Die anderen Themen, z.B. Vermögensaufteilung, Umgang mit Rückzahlungen vom Finanzamt usw., wollten sie dann im Fortgang des Gerichtsverfahrens, welches ruhte, klären.
In der Folge kam es immer wieder zu kleinen konkreten Zwischenlösungen, was die Kontakte von Max zu seinem Vater betraf. Immer wieder kam es zu gegenseitigen Beschuldigungen und es war meine Aufgabe, sie auf die Zukunft und den Sohn zu fokus-sieren. Schwierigstes Thema war der Umgang mit Alkohol. Die Eltern einigten sich dann darauf, dass sie beide nur mit null Promille Auto fahren würden, wenn Max mit im Auto ist.
Aus der Vereinbarung:
Umgang mit Alkohol
Wir verpflichten uns, im Beisein von Max nicht betrunken zu sein. Max soll einen normalen Umgang mit Alkohol bei seinen Eltern erleben, d.h. beim Essen oder Fernsehen kann Bier oder Wein getrunken werden. Wenn es sich während eines Zusammenseins mit Max anbahnt, dass viel Alkohol getrunken wird, so wird Max zu einer anderen Betreuungs-person gebracht.
Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass Max sicher betreut wird, dazu gehört insbesondere das Autofahren. (…)
Nach 7 Sitzungen ä 2 Stunden war die Mediation erfolgreich beendet. Es gab ein mehrseitiges Memorandum, welches die Eltern über ihre Anwälte dem Gericht zukommen ließen. Ergebnis war, dass die Eltern die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam ausübten, der hauptsächliche Wohnort von Max bei der Mutter ist – auch zukünftig.
Jedes 2. Wochenende von Samstagfrüh bis Sonntagabend sowie hälftige Feiertage, mehrmals Urlaub im Jahr verbringt Max beim Vater. Die Eltern hatten sich zu Grundzügen der Erziehung von Max verständigt und das Alkoholthema wie oben beschrieben vereinbart.
Thesen zur “Verordneten Mediation”
1. Klare Rahmenbedingungen sind nötig
- Eine “Weisung oder Verordnung” des Gerichts muss für die Eltern auch als solche erkennbar sein.
- Die Erwartungen des Gerichts gegenüber den Eltern sollen klar dargelegt werden, ideal: schriftlich!
- Dabei müssen alle Beteiligten darüber Klarheit haben, dass sie diese vorübergehenden Regelungen durch einvernehmliche Lösungen oder Zwischenlösungen, die sie in der Mediation erarbeiten können, ablösen sollen und dürfen.
- Für Mediation ist ausreichende Zeit erforderlich. Zwischenzeitliche Gerichtstermine sollen zur Stärkung der Motivation für die Übernahme der Elternverantwortung dienen.
2. Offenheit und Vertraulichkeit bleiben wichtige Prinzipien der Mediation
- Der Mediator erklärt, dass er davon ausgeht, dass Tatsachen ehrlich geschildert werden – die Autonomie bleibt bei den Medianden.
- Der/die Mediator/in darf auch in diesen Fällen nicht als Zeuge benannt werden.
- Es ist wichtig, genau nachzufragen, wie die anderen Themen, die nicht in der Mediation geklärt werden sollen, entschieden worden sind bzw. werden.
- Ideal: alle Themen in der Mediation klären.
- Der Mediator informiert – aktiv oder auf Anfrage – andere Prozessbeteiligte über Beginn, Abbruch oder Beendigung der Mediation. Das muss mit den Medianden im Vorfeld geklärt werden. Über die Inhalte der Mediation wird nicht von Seiten des Mediators informiert.
3. Die Un-Freiwilligkeit muss anerkannt und an der Motivation gearbeitet werden
- Es ist wichtig die Unfreiwilligkeit zu benennen und anzuerkennen. Eine Wertschätzung für die Anwesenheit beider in der Sitzung ist notwendig.
- Es muss unbedingt die Erarbeitung der Motivation erfolgen.
4. Die Dynamik erfordert klare Führung durch den Mediator
- Auf Gemeinsamkeiten zurückzukommen hilft.
- Fragen nach Erziehungsvorstellungen und -stilen sowie Wertvorstellungen helfen die Sacnhemen zu bearbeiten.
- Zwischenprotokolle nach jeder Sitzung mit Ergebnissen und offenen Punkten helfen zu strukturieren.
5. Die Einbeziehung der Kinder in die Mediation ist erforderlich
- Die indirekte Einbeziehung der Kinder, durch zirkuläres Fragen, leeren Stuhl u.ä., ist eine Mindestanforderung.
- Weiterhin ist es eine gute Möglichkeit, Gespräche der Eltern mit den Kindern, einzeln oder auch gemeinsame, in der Mediation vorzubereiten, dann auszuwerten und die Ergebnisse in die Mediationsarbeit entsprechend einzubeziehen.
- Die direkte Einbeziehung der Kinder in die Mediation in Abhängigkeit vom Alter der Kinder halten wir für eine gute Form, die allerdings entsprechender Ausbildung und Erfahrung bedarf.
6. Die Rechtsberatung ist förderlich, wenn sie die Eltern-Autonomie stärkt
- Es ist äußerst sinnvoll, wenn die parteilichen Anwälte Mediation kennen und ihr positiv gegenüberstehen.
- Die Anwälte sollen die Motivation ihrer Mandanten für die aktive Arbeit in der Mediation stärken.
- Hilfreich können gemeinsame Mediations-sitzungen mit beiden Anwälten oder eine zusätzliche gemeinsame mittlere Rechtsberatung sein.
7. Die Prozesssicherung bedarf großer Aufmerksamkeit
- Zwischenlösungen sollen ausprobiert, reflektiert und gegebenenfalls wieder verändert werden. Langfristig kann damit die Vertrauensbasis verbessert werden.
- Nach “Abschluss” einer solchen Mediation sind Sicherungstermine zu planen.
Ines Pokern
Dipl. -Sozialpädagogin
Mediatorin (BAFM), Ausbilderin bei IMS Dresden www. mediation-ims. de
