BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.

Über Fortbildung von MediatorInnen und Schwalben

Auf der Mitgliederversammlung der BAFM am 18. November 2006 in Dresden wird auch die Fortbildung für BAFM-MediatorInnen, die Selbstverpflichtung für eine kontinuierliche Weiterqualifizierung ein Thema sein.

Was genau ist eigentlich “meta” fragte mich ein junger Anwalt nach einem Fortbildungsmodul, in dem wir über den Meta-Dialog in der Mediation gearbeitet hatten.

Ich ließ den Scherz mit dem linken Nebenfluss des Orinoco aus und verwies erst einmal
auf die Menuebene von PCs oder ähnlichen Geräten, die der Metaebene des Denkens entspricht. Ich sprach mit Blick auf Lernen und Mediation vom wertschätzenden Blick auf die Ideen und Gedanken anderer; auch von der Wichtigkeit, sich das eigene Denken bewusst machen, seine Axiome, Quellen und Muster zu hinterfragen. Ich verwies auf Mario Patera, Wien: “Reflexion als Veränderungslernen (double loop learning). Nachdenken über das eigene Denken … erst diese Reflexion führt zu Einsichten darüber, warum ich so handle, wie ich handle.”

Aber dann wurde es viel einfacher, denn mir fiel mein Sohn Sylvius ein mit seinen Freunden Matze und Gil. Alle 3 waren 1978 etwa 12 Jahre alt und erzählten mir lachend und stolz: “Also, da hat jemand einen Wunsch offen und wünscht sich eine Schwalbe zu sein und den ganzen Tag am Himmel zu fliegen. Dann hat er einen 2. Wunsch offen und wünscht sich, zwei Schwalben zu sein, damit er hinter sich herfliegen kann und beim 3. Wunsch wünscht er sich, drei Schwalben zu sein, denn dann könnte er zusehen, wie er hinter sich herfliegt”. Drei strahlende, fragende Jungsgesichter wollten sehen, ob die Mutter kapiert hat,
(was “meta” ist).

Die Mutter kapierte, weil sich nach und nach schon angedeutet hatte, dass die
12-jährigen Vorderhirne der Kinder sich so weit entwickelt hatten, dass Denken über Denken möglich wurde. Für junge Menschen ist dies eine sowohl beglückende, wie oft auch bedrängende Entwicklung, die mit einer neuen Qualität der Selbstbeobachtung, aber auch mit vielen Selbstzweifeln einhergeht. “Warum kann ich nicht zuschauen, wie ich mit den anderen spiele?”, war im Vorlauf zur Schwalbengeschichte öfter Thema am Mittagstisch. Warum denke ich so, wie ich denke, ein neues, herausforderndes Thema. Und bei Grenzsetzungen die Fragen an mich: wie so glaubst Du denn, dass Deine Ideen über diese oder jene Idee richtig sind?

Mit Kollegen darüber nachzudenken, warum Du oder ich oder wir so denken, wie wir denken, und damit auch über unsere Auffassungen von Mediation, ist hohe Kunst und ein großes Privileg im Fortbildungsalltag von Mediatorinnen. Sich das eigene Nachdenken über unser Denken gegenseitig anzuvertrauen, wird erst möglich, wenn sich Vertrauen unter den Teilnehmerinnen etabliert hat. Die Gedanken mögen ja frei sein, aber zu dieser Freiheit gehört auch, dass ich entscheiden kann, wann, wo und wem gegenüber ich sie aussprechen möchte.

Wenn wir Standards für Fortbildungen entwickeln wollen, scheint die Stundenzahl die geringste Schwierigkeit. Wir könnten uns an unseren Nachbarn in Österreich orientieren:

50 Stunden in 5 Jahren, sonst wird man nicht weiter in der Mediatorenliste geführt. … Also Inhalte. Ist es sinnvoll, diese als Verband festzulegen? Welche Offenheit brauchen – gegebenenfalls auch spätere gesetzliche – Regelungen, um neue Entwicklungen zuzulassen und zu fördern? Österreich hat in seinem Mediations-gesetz Inhalte von Fortbildungen nur insoweit festlegt, als dass sie im Bereich Persönlichkeitstheorien angesiedelt sein sollten. Warum eigentlich nicht z.B. im Bereich Organisationstheorien, fragte ein versierter Ausbilder. Selbst diese weit gefasste Definition enge auch wieder ein.

Welche Regelungen für Fortbildungen ausgebildeter, praktizierender Mediatorinnen hat die BAFM in ihrer Gründungzeit vor 14 Jahren in ihrer Satzung verankert? Unter Ziffer VII. “Qualifikationen” finden wir in den Richtlinien der BAFM: “Im Hinblick auf den persönlichen Einsatz des Mediators/der Mediatorin, namentlich seiner Neutralität, gehört zu dessen/deren Tätigkeit laufende Supervision und Fortbildung”. In Ziffer VII der Ausbildungsordnung der BAFM steht: “Auf die Obliegenheit zur regelmäßigen Fortbildung und Supervision nach den Richtlinien der BAFM auch nach Abschluss der Ausbildung wird hingewiesen”. Für die engagierte Gründer-
generation war regelmäßige Fortbildung so selbstverständlich, dass wir keinen Anlass zur weiteren Festlegung sahen. Auf der Mitgliederversammlung der BAFM in Erfurt 2004 wurde die Anerkennung des Europäischen Verhaltenskodex beschlossen, welcher Fortbildung als Selbstverpflichtung einschließt, um eine nachhaltige Qualitätssicherung der Arbeit von Mediatorinnen zu gewährleisten. Vielfältige Entwicklungen, wie die Erweiterung von Familienmediation, die zweifellos berechtigte öffentliche Nachfrage nach Qualitätsstandards, so wie die Initiative der BAFM zu einem Mediationsgesetz, werfen die Frage nach verbindlichen Standards nicht nur für Ausbildungen, sondern ebenso für Fortbildungen von tätigen Mediatorinnen auf. Aus diesem Grund hat sich der Vorstand der BAFM entschlossen, einen Rahmen für Fortbildungsstandards vorzuschlagen, welche nach Diskussion in der Mitgliederversammlung in die Richtlinien eingearbeitet werden sollen.

Welchen Bedürfnissen tätiger Mediatorinnen sollten durch unterschiedliche Fortbildungsangebote Rechnung getragen werden? Wie kann die Qualität der eigenen Arbeit gesichert und immer wieder verbessert werden? Gewiss durch den Austausch von Erfahrungen, auch durch Vermittlung neuer Erkenntnisse und Überlegungen in der und rund um die Mediation, durch Knüpfen neuer Netze, auch international, durch Vergleiche und Reflexionen über das eigene Tun bis hin zum Nachdenken über das eigene Denken und der Frage, was steuert mich beim Steuern in der Mediation und welche Bezugspunkte sind maßgebend. Außerdem sollten Fortbildungen Spaß machen, dem gestressten Mediator, der erschöpften Mediatorin Zeit zum Auftanken geben und ein Gespür für die eigenen Ressourcen (wieder)herstellen.

Wir sind gespannt auf ein Brainstorming zum Thema auf unserer Mitgliederversammlung in Dresden. Der inklusive Fragesatz für dieses Brainstorming könnte lauten:

” Wie muss eine Fortbildung für Familien-mediatorinnen konzipiert und organisiert sein, damit Bundesregierung und Gesetzgeber Vertrauen in die Qualität der in Deutschland angebotenen Familienmediation gewinnen, als Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für Mediation analog der bewährten Prozesskostenhilfe.”

Jutta Lack-Strecker
Sprecherin der BAFM
www.aeolos-seminare.de


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