BAFM
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.

Bericht über die 20. Sitzung der BAFM-Verbandskonferenz

Oder:

Eine Jubiläumssitzung in der Mitte der Republik in Frankfurt am Main

Am 24. Februar fand in Frankfurt am Main die 20. Sitzung der Verbandskonferenz der BAFM statt. Dieser Zusammenschluss unterschiedlichster Organisationen, von Caritas bis EKFuL, von der Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg (ÖRA) bis zur bke und dem Berufsverband Deutscher Psychologen, BDP, von der Bundesrechts-anwaltskammer (BRAK) zur DGFS und vielen weiteren Fachverbänden (siehe www.bafm-mediation/Organisation/ Verbandskonferenz und Kind-Prax 4/2003), den die BAFM vor
11 Jahren gegründet und einberufen hat, ist inzwischen zu einem wichtigen Indikator geworden: welche Fragen stellen sich neu und dringend in der Entwicklung der gesellschaftlichen Präsenz von Mediation? Welche rechtlichen und gesetzlichen Entwicklungen sind zu beachten und wie unterschiedlich werden sie beurteilt?
Gibt es Kooperationsmöglichkeiten und unter welchen Konditionen wären sie fruchtbar?

Zunächst bezog sich die Diskussion auf die Empfehlung der BAFM an ihre Mitglieder, im Rahmen des FGG-Reformgesetzes zu kostenlosen Informations-gesprächen über Mediation bereit zu sein, sobald diese Informationsgespräche als Mandatorische Information von den Gerichten verbindlich empfohlen werden. Es zeigte sich, dass viele der anwesenden Verbände für ihre Mitglieder von eben dieser Bereitschaft ausgingen, wobei immer wieder betont wurde, dass es nur um eine Information gehen könne, vielleicht sogar auch für ein ganze Gruppe von möglichen Klienten, in klarer Trennung aber von dem Erstgespräch, das eine Mediation einleitet, oft schon entscheidende Hinweise und Details erfordert, und eine vertrauende Arbeitsbeziehung einleitet. Der möglichen Chance, sich durch diese Informationsgespräche vielleicht auch eine neue Klientel zu erschließen, standen aber auch Bedenken und Erfahrungen von Beratungsstellen gegenüber, dass für eine Mandatorische Information über Mediation hoch konfliktreiche Familien zugewiesen werden könnten, welche in einer Mediation eher selten zu konstruktiven Abschlüssen finden.

Erwartungsgemäß mündete die Debatte auch in die Frage, wie denn – so die Entscheidung von Klienten für eine Mediation zustande käme – eine Finanzierung gewährleistet sein kann, wenn gerade diese Klientel häufig über wenig eigene finanzielle Ressourcen verfügt. Auf der Mitgliederversammlung der BAFM im November 2005 in Nürnberg war dazu eine Formulierung von Hans-Georg Mähler (München) als Empfehlung aufgenommen worden, die lautete: “Von den Mediatoren wird ein kostenloser Einsatz erwartet, obwohl Mediation in vielfacher Hinsicht als das geeignetere Verfahren angesehen wird. Das muss verstärkt zur Überlegung führen, eine interprofessionelle Mediationskostenhilfe einzuführen.” Dazu wurde ein interessantes Rechenexempel statuiert: wenn es wahr ist, wie vom Justizministerium wohl mitgeteilt, dass 71% der Scheidungsverfahren mithilfe von Prozesskostenhilfe erfolgt, dann könne dafür von einem finanziellen Aufwand von ca. 240 Mio. € jährlich ausgegangen werden. Würde man nur 10% dieser Summe als Mediationskostenhilfe fordern (bislang gibt es eine solche Kategorie noch nicht!), dann wäre von einem Finanzvolumen von ca. 24 Mio. auszugehen. Warum also nicht im Sinne einer Reduzierung der strittigen Scheidungsverfahren eine solche Mediationskostenhilfe fordern, um Paaren nach einer Mandatorischen Information die Mediation zu finanzieren.

Zusätzlich könnten auch Clearingstellen hilfreich sein, wie sie jetzt – finanziell unterstützt von einer Stiftung – in München entsteht und auch für andere Bundesländer denkbar und zu empfehlen wäre.

Es wurde deutlich, dass der Gesetzgeber zwar den ersten Schritt einer Information über Mediation einführen möchte, was im Sinne einer Chance zu fairer und würdiger Behandlung und Regelung der Konflikte in Scheidung und Trennung von allen beteiligten Gruppen und Verbänden befürwortet wird, dass aber die finanziellen Rahmenbedingungen, die daraus folgen, noch in keiner Weise im öffentlichen Diskurs angedacht sind. (Wie oft kann auch hier ein Blick auf internationale Regelungen Anregung sein: So gibt es in den USA eine finanzielle Staffelung, die von kostenlosen drei ersten Sitzungen über günstige einkommens-abhängige Honorare bis zu hohen Honoraren für langwierige Mediationen ansteigen.) Die Verbandskonferenz war sich darin einig, dass ein Weg gefunden werden sollte, den Gesetzgeber von diesen Erwägungen in Kenntnis zu setzen und u.U. gemeinsame Modelle zu erarbeiten und den betroffenen Ministerien vorzustellen.

Ein interessanter Aspekt dieser Diskussion war dann die Übereinkunft, dass auch Ausbildungscurricula künftig das Führen solcher Mandatorischen Informationen berücksichtigen sollten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens: In der Verbandskonferenz der BAFM finden sich Verbände und Organisationen zusammen, die bei einer Mediationsausbildung entweder bereits kooperieren, wie das Evangelische Zentralinstitut mit dem Berliner BAFM-lnstitut BIM, Berlin, oder aber, wie z.B. die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, bke, eine solche Kooperation erwägen und wünschen. So sehr die BAFM diese Kooperationsmodelle zu unterstützen bereit ist, gern auch bereit ist, die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen zu respektieren und durch die angesprochenen Institute in der Konzeption solcher Programme flexibel mitzuwirken, wird sie dennoch nicht ihre immer wieder überprüften und bewährten Ausbildungsstandards aufweichen. In diesem Zusammenhang wurde noch einmal deutlich gemacht, wie unabdingbar die Biprofessionalität für die Ausbildung von Mediatorinnen nach Auffassung und Erfahrung der BAFM ist.

Dies betrifft sowohl das TrainerInnenteam, wie auch die Zusammensetzung der Aus- und Weiterbildungsteilnehmerinnen.

Schon nach den Evaluationen unserer ersten biprofessionellen Ausbildungsgänge wurden dem Lernen mit und dem Lernen von den Erfahrungen der jeweils anderen Berufsgruppe höchste Punktwerte gegeben. Ein Trainerteam aus den Quellenberufen Jurisprudenz und Psychologie/Sozialwissenschaften wurde nicht nur als neu und bereichernd erlebt, sondern es wurde durch diesen ungewöhnlichen Brückenschlag der Disziplinen ein nachhaltiges emanzipatorisches Feuer entfacht.

Der Geist ist kein Schiff, was man beladen kann, sondern ein Feuer, dass man entfachen muss (Plutarch).

Immer wieder wird in unterschiedlichsten Zusammenhängen über die Borniertheit der Disziplinen geklagt, welche mit verengtem Blickwinkel vor sich hinforschen und -arbeiten, anstatt zu kooperieren und zu erfahren, wie viel sie durch Zusammen-arbeit, durch Austausch und gegenseitiger Neugier und Respekt gewinnen könnten – und – vergessen könnten! (S. Die Zeit vom 23. Februar 2006, Wissen, S. 37.) Die BAFM hat im Kontext Familienmediation die Enge der Disziplinen aufbrechen können. In den jeweils konkreten Ausbildungssituationen ist das meist kein Kraftakt, sondern wird, nach kurzem Fremdeln, als überraschend bereichernd und äußerst willkommen, oft auch begeistert angenommen. Diese fruchtbare Erfahrung wird sehr oft auch nach den jeweiligen Ausbildungen in biprofessionellen regionalen Covisions-Gruppen jahrelang weitergeführt.

Wenn wir den Anspruch haben, dass durch die Qualität unserer Ausbildung und Berufsausübung der Zusatz “BAFM” ein Gütesiegel darstellt, müssen wir die Biprofessionalität unseres Mediatorenberufes nach außen vertreten und nach innen und außen deutlich vorleben.

Bleibt noch zu berichten, dass die Verbandskonferenz der BAFM dem von ihr initiierten Modellprojekt “Familienmediation in der institutionellen Beratung”
(vgl. Kind-Prax 6/05) gern ein weiteres folgen lassen würde. Auf dem Hintergrund der Kooperation von konfessionellen und staatlichen Beratungsstellen, Berufsverbänden aus dem juristischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Bereich wurde betont, dass die Thematik von “Kindern in der Mediation”
in vielerlei Facetten und notwendigen Fragestellungen ein Themenfeld sein dürfte, das die Aufarbeitung in einem Folgeprojekt unbedingt lohnt. Wieder einmal erbrachte damit die Verbandskonferenz der BAFM einen fruchtbaren und zukunftsweisenden Kontakt zwischen den Disziplinen, welche durch die unterschiedlichen Verbände vertreten werden.

Die Brücke ist das Engagement für Mediation. Eine Absicht dieser Konferenz ist, die Interdisziplinarität von Familienmediation zu stärken. Gemeinsamkeiten und Differenzen können in einer vertrauensvollen Atmosphäre ausgelotet werden. Es konnte in dieser 20. Sitzung darübernachgedacht werden, ob und wie die Familienmediation durch gesetzliche Vorschriften abgestützt und abgesichert werden könnte, es wurde die Weiterführung des Modellprojektes anregend diskutiert und es konnten sozialpolitische Schritte als gemeinsames Engagement entworfen werden.

Dipl.-Psych. Jutta Lack-Strecker, Sprecherin der BAFM

Sabine Zurmühl M. A., Geschäftsführerin der BAFM


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